Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen

(1) Für den Verkauf, für vorvertragliche Schuldverhältnissegelten ausschließlich diese Allgemeinen Vertragsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln.

(2) Für die Lieferung gelten ergänzend die §§ 433 ff. BGB. Für getrennt bestellte Dienstleistungen (zB Änderungen) gelten die §§ 611 ff. BGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder schriftliche Auftragsbestätigung zustande, oder dass mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung begonnen wird.

(2) Der Besteller hält sich vier Wochen an Erklärungen zum Abschluss von Verträgen (Vertragsangebote) gebunden.

§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) Der Besteller hat vor Vertragsabschluss geprüft, dass der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.

(2) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferung und Leistung ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung, sonst das Angebot. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder sie schriftlich bestätigt wurden. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung.

§ 4 Leistungszeit, Verzögerungen, Leistungsort

(1) Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens der Firma Brautmobil.de schriftlich als verbindlich bezeichnet. Teilleistungen können erbracht werden, soweit die gelieferten Teile für den Besteller sinnvoll nutzbar sind.

(2) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Besteller in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem die Firma Brautmobil.de durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt. Fristen gelten auch um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Besteller vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt, zB eine Information nicht gibt, einen Zugang nicht schafft oder eine vereinbarte Vorauszahlung nicht leistet.

(3) Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

(4) Mahnungen und Fristsetzungen des Bestellers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.

§ 5 Vertragsbindung und Vertragsbeendigung

(1) Jede Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (zB. bei Rücktritt, Minderung, Kündigung aus wichtigem Grund, Schadensersatz statt der Leistung) muss stets unter Benennung des Grundes und mit angemessener Fristsetzung zur Beseitigung (üblicherweise zumindest zwei Wochen) angedroht werden und kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf erklärt werden. In den gesetzlich angeordneten Fällen (vgl. § 323 Abs. 2 BGB) kann die Fristsetzung entfallen. Wer die Störung ganz oder überwiegend zu vertreten hat, kann die Rückabwicklung nicht verlangen.

(2) Alle Erklärungen in diesem Zusammenhang bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

§ 6 Preise, Zahlung

(1) Alle Preisangaben sind in Euro. In den Preisen ist die gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Im Fall einer Mehrwertsteuererhöhung wird sich die Erhöhung der Preise vorbehalten. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.

(2) Die vereinbarten Preise sind bei Lieferung ohne Abzug fällig und zahlbar, es sei denn, es ist vertraglich eine andere Regelung getroffen.

(3) Zusätzliche vom Besteller verlangte Leistungen werden in Rechnung gestellt.

(4) Der Besteller kann nur mit unbestrittenenoder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Besteller nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu.

§ 7 Sachmängel

(1) Bei Sachmängeln wird zunächst nacherfüllt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Firma Brautmobil.de durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung von Ware, die den Mangel nicht hat. Wegen eines Mangels sind zumindest drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen.

(2) Wenn die Firma Brautmobil.de die Nacherfüllung endgültig verweigert oder diese endgültig fehlschlägt oder dem Besteller nicht zumutbar ist, kann er entweder vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen und zusätzlich Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen.

§ 8 Haftung

(1) Die Firma Brautmobil.de leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (zB. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:

  1. a) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
  2. b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet die Firma Brautmobil.de in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
  3. c) Bei nicht grob fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht; insbesondere Verzug), haftet die Firma Brautmobil.de in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.

(2) Der Firma Brautmobil.de bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen.

(3) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der gelieferten Kaufsache geht erst mit vollständiger Bezahlung desKaufpreises auf den Besteller über.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder E-Mail.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Leipzig.